Benachrichtigen Sie den Arzt
Ein Arzt muss den Tod der / des Verstorbenen feststellen und eine Todesbescheinigung ausfüllen.
Bei einem Notfall erreichen Sie den Notruf unter 112. Ansonsten kann auch der Hausarzt kontaktiert werden. In Krankenhäusern und Pflegeheimen übernimmt dies das Pflegepersonal.
Informieren Sie uns
Sie erreichen uns jederzeit unter der Telefonnummer: 04770 7142.
Wir werden dann alles Weitere veranlassen und
Ihnen zur Seite stehen.
Benachrichtigen Sie Angehörige
Für das Gespräch mit uns können Sie vorher einige Dinge heraussuchen
- Familienstammbuch
- Ausweise der / des Verstorbenen
- Versichertenkarte
- Dokumente von Sterbegeldversicherungen (falls vorhanden)
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)